Rechtsprechung
BVerwG, 25.07.1989 - 9 B 181.89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 01.03.1989 - 6 S 3369/88
- BVerwG, 25.07.1989 - 9 B 181.89
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 266.86
Vertriebene - Vertreibungsgründe - Gesetzliche Vermutung - Spätfolgen der …
Auszug aus BVerwG, 25.07.1989 - 9 B 181.89
Dabei ist es weiterhin ebenfalls in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon ausgegangen, daß eine solche mittelbare Feststellung eines Bekenntnissachverhaltes dann nicht möglich ist, wenn die Indizwirkung der objektiven Bestätigungmerkmale entkräftet ist, und es in dieser Hinsicht ausreicht, wenn Umstände vorliegen, aus denen sich ergibt, daß ein anderes als das durch die objektiven Merkmale indizierte Verhalten ernsthaft in Betracht kommt (…vgl. Urteile vom 20. Januar 1987 - BVerwG 9 C 90.86 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 49, S. 4 sowie vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 266.86 - BVerwGE 78, 147 [BVerwG 20.10.1987 - 9 C 266/86]). - BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 9.86
Vertriebene - Vermögensschäden - Aussiedler - Deutsche Volkszugehörigkeit - …
Auszug aus BVerwG, 25.07.1989 - 9 B 181.89
Deshalb ist es entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - BVerwGE 74, 336 [BVerwG 15.07.1986 - 9 C 9/86]) in eine Prüfung eingetreten, ob sich aus dem Vorliegen objektiver Bestätigungsmerkmale im Sinne des § 6 BVFG wegen der ihnen insoweit zukommenden Indizwirkung ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum der Großeltern herleiten läßt. - BVerwG, 20.01.1987 - 9 C 90.86
Deutsche Volkszugehörigkeit - Abstammung von deutschen Eltern - Deutsche …
Auszug aus BVerwG, 25.07.1989 - 9 B 181.89
Dabei ist es weiterhin ebenfalls in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon ausgegangen, daß eine solche mittelbare Feststellung eines Bekenntnissachverhaltes dann nicht möglich ist, wenn die Indizwirkung der objektiven Bestätigungmerkmale entkräftet ist, und es in dieser Hinsicht ausreicht, wenn Umstände vorliegen, aus denen sich ergibt, daß ein anderes als das durch die objektiven Merkmale indizierte Verhalten ernsthaft in Betracht kommt (vgl. Urteile vom 20. Januar 1987 - BVerwG 9 C 90.86 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 49, S. 4 sowie vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 266.86 - BVerwGE 78, 147 [BVerwG 20.10.1987 - 9 C 266/86]).
- VGH Baden-Württemberg, 31.01.1990 - 6 S 878/89
Vertriebenenausweis - Spätgeborener - Bekenntnis zum deutschen Volkstum
Nicht eindeutig geklärt werden konnte allerdings, ob die tatsächlichen Vermutungen dadurch beseitigt wurden, daß in der am 13.07.1946 ausgestellten Geburtsurkunde des Adoptivvaters seine Eltern als "Juden" bezeichnet wurden (vgl. zur Beseitigung der Bekenntnisvermutung BVerwG, Urt. v. 20.10.1987, a.a.O. und Senatsurt. v. 01.03.1989 -- 6 S 3369/88 --, bestätigt durch Beschl. des BVerwG v. 16.08.1989 -- 9 B 181.89 --).